Nutzungsbedingungen

UPDATED: 2024

Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) für Aseptsoft® «add-on» von Aseptconn AG

Durch die Nutzung der Website aseptsoft.ch (“Dienst”) oder jeglicher Dienste von AseptSoft, Inc. (“AseptSoftⓇ”), werden Sie (der Benutzer des Dienstes, die Rechtsnachfolger, Vertreter und Abtretungsempfänger dieser Benutzer und alle Personen, die vertraulich behandelt werden mit einem solchen Benutzer sind im Folgenden „Sie“. Gemeinsam sind Sie und AseptSoftⓇ manchmal die „Parteien“) und erklären sich damit einverstanden, an die folgenden Bedingungen („Nutzungsbedingungen“) gebunden zu sein.

I. Gegenstand und Umfang der Lizenz

  1. Die Asepctonn AG (nachfolgend “Aseptconn”) gewährt dem Kunden für die erworbene “Add-On” Software (nachfolgend “Aseptconn Software”) ein befristetes, widerrufbares, persönliches, nicht übertragbares, nicht abtretbares und nicht ausschliessliches Lizenzrecht zur Eigennutzung.
  2. Der Kunde erwirbt ein einfaches, zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die von ihm lizenzierte Aseptconn Software.
  3. Die Lizenz berechtigt den Kunden, gleichzeitig eine einzige Installation auf einer einzigen Maschine zu nutzen. Unter “Maschine” wird dabei jede mit einem oder mehreren Prozessoren (CPU) versehene physische Maschine sowie jede virtuelle Maschine oder anderweitig emulierte Hardwareumgebung verstanden.
  4. Will der Kunde die Aseptconn Software gleichzeitig auf mehr als einer Maschine installiert haben, ist pro Installation eine eigene Lizenz erforderlich. Dies gilt grundsätzlich auch für Testsysteme, die länger als 30 Tage installiert sind, sofern der Kunde keine spezielle Lizenz erworben hat, die neben einer produktiven Installation zwei Testinstallationen erlaubt.
  5. Der Kunde erwirbt die Lizenz ausschliesslich für die eigene Nutzung. Das bedeutet, dass nur der Kunde, seine Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Personen auf die lizenzierte Aseptconn Softwared zugreifen dürfen.
  6. Dem Kunden ist es ohne schriftliche Zustimmung von Aseptconn untersagt, die Aseptconn Software in irgendeiner Form an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen.
  7. Will der Kunde die “Aseptconn Software” online oder remote weiteren natürlichen oder juristischen Personen oder sonstigen Dritten zu deren Eigennutzung zur Verfügung stellen, benötigt er dafür jeweils eine zusätzliche Lizenz.
  8. Aseptconn behält sämtliche Rechte, die in diesem Vertrag dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden. Dazu gehören Eigentumsrechte, Copyright, Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Schutzrechte an der Aseptconn Software.

II. Nutzungsbedingungen

  1. Der Kunde installiert und konfiguriert die Aseptconn Software selbst auf eigene Verantwortung und eigene Kosten oder lässt sie von Dritten installieren und konfigurieren.
  2. Der Kunde darf die Aseptconn Software nicht verändern und insbesondere nicht dekompilieren oder den Quellcode in anderer Weise in eine lesbare oder abänderbare Form bringen.
  3. Der Kunde darf die Beschränkung des Umfangs der Lizenz nicht durch die Integration eigener Programmbestandteile in die Aseptconn Software umgehen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, die Anzahl lizenzierter Nutzer durch die Programmierung einer eigenen Benutzeroberfläche (“Interface”) auszuweiten. Erfassen oder sichten Nutzer mit einem fremden Interface Daten, die über Online-Schnittstellen (SOAP usw.) verarbeitet werden, sind diese Nutzer zu lizenzieren.
  4. Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme usw. von Aseptconn, die dem Kunden vor oder nach Vertragsabschluss zugänglich gemacht werden, gelten als geistiges Eigentum und als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis von Aseptconn und sind geheim zu halten.
  5. Der Kunde hat durch geeignete Vorkehrungen sicherzustellen, dass alle Personen die Zugang zur Aseptconn Software haben, die ihm durch diesen Vertrag auferlegten Pflichten auch einhalten.
  6. Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb erforderlichen Sicherungskopien der Programme erstellen. Die Sicherungskopien müssen, soweit technisch möglich, mit dem Urheberrechtsvermerk des Original-Datenträgers versehen und sicher verwahrt werden. Urheberrechtsvermerke dürfen nicht gelöscht, geändert oder unterdrückt werden. Nicht mehr benötigte Kopien sind zu löschen oder zu vernichten. Das Benutzerhandbuch und andere von Aseptconn überlassene Unterlagen dürfen nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden.
  7. Wird beim Kunden befindliche lizenzierte Aseptconn Software ganz oder teilweise beschädigt oder versehentlich gelöscht, so wird diese von Aseptconn unter Berechnung der eigenen Auslagen für Datenträger, Arbeitszeit und Versandspesen kostenlos ersetzt.
  8. Aseptconn kann die Inbetriebnahme der Aseptconn Software sowie die Inbetriebnahme von Updates, Service-Packs, Hot-Fixes und dergleichen von einer Aktivierung abhängig machen.
  9. Im Rahmen des Transaktionsabwicklung werden Daten wie Name, Firmenbezeichnung, Adresse und Lizenznummer des Kunden, Informationen über die Systemumgebung wie IP-Adresse, MAC-Adresse, Servername und dergleichen automatisch an die Server von Aseptconn oder von Dritten, welche mit der Umsetzung des Produkteverkaufs involviert sind (Betreiber des Webshops, Plattform für die Zahlungsabwicklung, Hosting der Subscription), übertragen. Aseptconn und dessen Vertriebspartner behandeln diese Informationen vertraulich.
  10. Aseptconn hat ausserdem das Recht, die Einhaltung der Lizenzbestimmungen von einer anerkannten Revisionsgesellschaft bestätigen zu lassen. Aseptconn verpflichtet die Revisionsgesellschaft die berechtigten Interessen des Kunden und dessen Betriebsgeheimnisse zu wahren sowie den ungestörten Geschäftsbetrieb sicherzustellen.

III. Rechte bei Mängeln

  1. Aseptconn gewährleistet, dass der vertragsgemässen Nutzung der Aseptconn Software durch den Kunden keine Rechte von Dritten entgegenstehen (“Rechtsmängel”). Bei Rechtsmängeln leistet Aseptconn dadurch Gewähr, dass sie dem Endkunden nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzung an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft.
  2. Der Kunde unterrichtet Aseptconn unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z. B. Urheber-oder Patentrechte) an der Software gegen ihn geltend machen. Der Kunde ermächtigt Aseptconn hiermit, alle zukünftigen Auseinandersetzungen mit Dritten alleine zu führen. Solange Aseptconn von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, darf der Kunde von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von Aseptconn anerkennen. Aseptconn wehrt die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden (z. B. der vertragswidrigen Nutzung der Programme) beruhen.
  3. Die Aseptconn Software weist die für ERP-Systeme übliche Qualität auf. Sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Geringfügige Funktionsstörungen oder -beeinträchtigungen, die ganz oder teilweise auf Hardwaremängel, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oder Ähnliches zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel dar.
  4. Die beschränkten Nutzungsrechte bestehen an der Aseptconn Software, wie sie ausgeliefert wurde. Die Gewährleistung von Aseptconn für Mängel (“Sachmängel”) wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen vollumfänglich ausgeschlossen. Aseptconn übernimmt insbesondere keine Gewährleistung für Mängel und Schä­den, die auf Gründe zurückzuführen sind, die nicht von Aseptconn zu vertreten sind, wie z.B. (i) Naturkatastrophen, Feuer, Rauch, Wasser, Erdbeben oder Blitz­schlag, (ii) Strom­schwankungen oder Strom­ausfall, (iii) fahrlässige oder unsachge­mässe Verwendung des Produktes oder Nichtbeachtung der in der Dokumentation enthaltenen Anweisungen, (iv) Korrekturen oder Ände­rungen am Produkt, die nicht von Aseptconn durchgeführt wurde, (v) nicht zeitgerechte Installation einer Überarbeitung oder eines Updates, (vi) Funktionsstörung der Hardware oder der Kommunikationsausstattung des Kunden oder (vii) gemeinsame Ver­wendung des Produktes in Kombination mit anderer Software, die nicht von Aseptconn stammt.

IV. Haftung und Haftungsbeschränkung

  1. Aseptconn haftet gegenüber dem Kunden für direkte Schäden aus dem Gebrauch der Software nur, sofern diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Absicht zurückzuführen sind. Die Haftung von Aseptconn für Hilfspersonen ist ausgeschlossen.
  2. Aseptconn haftet gegenüber dem Kunden oder Dritten in keiner Weise für irgendwelche indirektenSchäden, Verluste, Forderungen oder Kosten und dergleichen, insbesondere nicht für Aufwendungen des Kunden, Schäden aus Betriebsunterbrüchen, Datenverlust und Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen oder Ansprüche Dritter.
  3. Der Kunde haftet gegenüber Aseptconn für Schäden aus vertrags- oder rechtswidriger Installation, Nutzung oder Weitergabe der Aseptconn Software.

V. Dauer und Beendigung

  1. Die Mindest-Nutzungsdauer richtet sich nach der vom Kunden gewählten Laufzeit und beginnt mit der Bezahlung der Nutzungsgebühr. Nach Ablauf der Nutzungsdauer erneuert sich die der Lizenzvertrag automatisch um die vom Kunden gewählte Laufzeit, sofern der Kunde den Lizenzvertrag nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der von ihm gewählten Laufzeit schriftlich kündigt. Verlängert sich die Mindest-Nutzungsdauer mangels Kündigung um eine weitere Laufzeit, wird die Nutzungsgebühr für diese weitere Laufzeit mit deren Beginn zur Bezahlung fällig.
  2. Der Kunde kann den Lizenzvertrag jederzeit, jedoch spätestens 30 Tage vor Ende der Laufzeit, durch schriftliche Mitteilung an Aseptconn auf das Ende einer Laufzeit kündigen. Die Kündigung verleiht keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung der bereits bezahlten Nutzungsgebühr.
  3. Bei vertragskonformer Nutzung der Aseptconn Software kann Aseptconn diesen Lizenzvertrag nicht vor Ablauf der vom Kunden gewählten und bezahlten Laufzeit kündigen. Falls der Kunde hingegen in erheblicher Weise gegen den Lizenzvertrag verstösst, namentlich den Umfang des ihm eingeräumten Lizenzrechts missachtet oder Immaterialgüterrechte von Aseptconn verletzt, kann Aseptconn diesen Lizenzvertrag ohne vorgängige Abmahnung mit sofortiger Wirkung kündigen. Ausserdem kann Aseptconn diesen Lizenzvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und das Nutzungsrecht entziehen, wenn der Kunde nach einmaliger Abmahnung die vertraglich mit Aseptconn oder einem Vertriebspartner vereinbarten Lizenzgebühren nicht bezahlt.
  4. Bei Auflösung des Lizenzvertrags hat der Kunde keinerlei Anspruch auf Rückerstattung von Lizenzgebühren.
  5. Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

VI. Schlussbestimmungen

  1. Diese Lizenzbestimmungen ersetzen allfällige frühere Lizenzvereinbarungen zwischen Aseptconn und dem Kunden. Es gilt die jeweils neuste Version des Endbenutzer-Lizenzvertrages (EULA) für Aseptconn Software, die der Kunde akzeptiert hat. Als akzeptiert gilt eine neue Version auch, wenn sie der Kunde bei der Installation von neuen Programmversionen (“Updates”), von Service-Packs oder Hot-Fixes bestätigt.
  2. Die Rechte des Kunden an der Aseptconn Software sowie seine Ansprüche gegenüber Aseptconn sind in diesem Lizenzvertrag abschliessend festgehalten. Allfällige abweichende allgemeine Geschäfts- oder Lizenzbedingungen des Kunden sind wegbedungen.
  3. Zusätzliche oder abweichende Lizenzbestimmungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgelegt und von beiden Vertragsparteien rechtsgültig unterzeichnet wurden.
  4. Ist eine Bestimmung oder sind mehrere Bestimmungen dieses Lizenzvertrages unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages als Ganzem hiervon unberührt.
  5. Eine unwirksame Bestimmung oder Lücke in diesem Lizenzvertrag wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt.
  6. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag ist der Sitz von Aseptconn. Aseptconn ist jedoch berechtigt, einen Rechtsstreit auch bei dem für den Sitz des Kunden zuständigen Gericht anhängig zu machen.
  7. Dieser Vertrag untersteht dem Recht der Schweiz unter Ausschluss von völkerrechtlichen Verträgen, insbesondere des Wiener Kaufrechts.
  8. Dieser Lizenzvertrag liegt in einer deutschen und englischen Fassung vor. Bei allfälligen Divergenzen und Widersprüchen geht die deutsche Fassung vor.

Privacy Policy